Erklärung zur Barrierefreiheit

Vorbemerkung

Mit dem Ende der Übergangsfrist am 23.09.2020 wird von öffentlichen Stellen eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit erwartet. Die Erklärung fußt auf der EU-Richtlinie 2016/2102, die seit etwa zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt wurde. Auf Bundesebene wurde die EU-Richtlinie in der aktualisierten Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Für mobile Anwendungen öffentlicher Stellen endet die Frist am 23. Juni 2021.

Geltungsbereich der Erklärung

Hochschule Worms

Die Erklärung wurde am 1. Juli 2020 letztmalig überarbeitet. Sie gilt für die Domain www.hs-worms.de, nicht aber für andere von der Hochschule gehosteten Domains.
Grundlage der Erklärung ist die „WCAG Selbstbewertung“ des Projektes „barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK), ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Projekt.

Barrierefreiheit des Angebots

Die Anforderungen der aktuellen BITV werden teilweise, aber überwiegend erfüllt (53 von 60 Prüfkriterien). An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird gearbeitet.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Das Rechenzentrum stellt den technischen Rahmen des Webauftritts zur Verfügung und achtet darauf, dass die eingesetzten Technologien für barrierefreie Präsentation der Inhalte geeignet sind. Verantwortlich für inhaltliche Gestaltung des Webauftritts sind die Fach- und Organisationsbereiche und dort die Online-Redakteurinnen und Online-Redakteure. Für diesen Personenkreis bietet das Rechenzentrum regelmäßig Kurse an, die auch das Thema der Barrierefreiheit beinhalten. 

Welche Teilbereiche sind nicht barrierefrei?

Barriere: Videos und Audio

Barriere: Tastaturbefehle und Menüs

Barriere: hochgeladene Dokumente

Kontakt bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit 

Vertrauensperson
E-Mail:  vertrauensperson@HS-Worms.DE
Stellvertretende Vertrauensperson
E-Mail:  vertrauensperson@HS-Worms.DE