Informationen über das Hinweisgeberschutzgesetz

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (BGBl. 2023 I Nr. 140) in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 um und schützt Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Die Hochschule Worms hat ihre Beschäftigten bereits per E-Mail informiert. Sie können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zentral an die interne Meldestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit richten, das für die Hochschulen zuständig ist. Das ist elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich.

Worms, den 11.12.2023
Kerstin Henzel, Kanzlerin