Prüfungen
Informatik
Das Semester schließt mit einer Prüfungsphase ab. Informieren Sie sich über die Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungen, den einzelnen Prüfungstermine und Beratungsangeboten am Fachbereich Informatik.
Prüfungsplan
Prüfungsplan für das aktuelle Semester wird vor der Prüfungszeit veröffentlicht.
Die Räume der Prüfungen werden tagesaktuell im LSF geführt.
Prüfungsanmeldung
Die Fristen für die An- und Abmeldungen zu den Prüfungen entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan.
Prüfungen werden im ICMS-Onlineportal an- und abgemeldet.
Drittversuche
Gehen Sie nicht fahrlässig, ohne eine vorherige Studienberatung, in einen Drittversuch!
Vereinbaren Sie noch heute einen individuellen Termin mit unseren erfahrenen Beratern.
Beratung in der Prüfungszeit
Auch in der Prüfungszeit sind unsere Berater für die Studierenden da.
Termine anfragen: studienberatung-inf@hs-worms.de
Klausureinsicht
Informationen zur Klausureinsicht finden Sie hier.
Notenbekanntgabe
Ihre Noten und Ihren aktuellen Prüfungsstatus sehen Sie im ICMS-Onlineportal. Ein offizielles Zeugnis erhalten Sie nach Abschluss aller Prüfungsleistungen über die Prüfungsverwaltung.
Anmeldung einer Abschlussarbeit
Häufige Fragen zu Prüfungen
Je nach Modul sind unterschiedliche Prüfungsformen vorgesehen, welche fach- und modulspezifisch in der Prüfungsordnung sowie dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs festgelegt sind. Die häufigsten Formen am Fachbereich Informatik sind:
- Klausur: schriftliche Prüfung unter Aufsicht, meist 60–120 Minuten
- Mündliche Prüfung: Einzel- oder Gruppenprüfung vor Prüferin/Prüfer und Beisitz
- Hausarbeit/Projektarbeit: schriftliche Ausarbeitung, oft mit Praxisbezug
- Referat/Präsentation: Vortrag zu einem vorgegebenen Thema
- Praktische Prüfung: z. B. Programmieraufgabe am Rechner
- Kolloquium: mündliche Verteidigung einer schriftlichen Arbeit, z. B. der Abschlussarbeit
Die verbindliche Prüfungsform für Ihr Modul entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch bzw. der Ankündigung der Lehrenden.
Welche Hilfsmittel erlaubt sind, legt die Prüferin bzw. der Prüfer fest und wird i. d. R. rechtzeitig vor der Klausur bekannt gegeben (z. B. über Moodle oder in der letzten Vorlesung). Häufig erlaubt sind Taschenrechner ohne Grafik-/CAS-Funktion, ein selbst erstelltes Formelblatt oder das gedruckte Gesetzblatt – verbindlich ist jedoch immer die Angabe auf dem jeweiligen Klausuraufgabenblatt bzw. der Ankündigung.
Nicht bestandene Prüfungen können Sie in der Regel zweimal wiederholen. Die genauen Fristen und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen – etwa ob diese im selben oder erst im nächsten Semester stattfinden – entnehmen Sie bitte dem aktuellen Prüfungsplan sowie der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung. Zum dritten Versuch: siehe Abschnitt „Drittversuche“ weiter oben auf dieser Seite.
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies unverzüglich melden und in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen. Ohne form- und fristgerechte Meldung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die genauen Meldewege und Fristen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. dem ICMS-Onlineportal; bei Fragen hilft Ihnen die Prüfungsverwaltung weiter.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können einen Nachteilsausgleich beantragen, z. B. eine verlängerte Bearbeitungszeit oder eine veränderte Prüfungsform. Den formlosen Antrag stellen Sie rechtzeitig vor der Prüfung beim Prüfungsausschuss. Beratung dazu erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern am Fachbereich.
Täuschungsversuche (z. B. Plägiate, unerlaubte Hilfsmittel oder Hilfe Dritter) führen dazu, dass die betroffene Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (nicht bestanden) gewertet wird; in schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Exmatrikulation aussprechen. Bitte reichen Sie schriftliche Arbeiten daher stets eigenständig verfasst und korrekt zitiert ein.
Weiterführende Informationen
Prüfungsordnung & Modulhandbuch
Die für Sie gültige Prüfungsordnung und das Modulhandbuch finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss organisiert die Prüfungen, entscheidet in Prüfungsangelegenheiten und ist Ansprechpartner z. B. für den Nachteilsausgleich.
Anerkennung von Leistungen
Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Prüfungsleistungen, z. B. nach einem Auslandssemester oder Hochschulwechsel.
Ansprechpartner
- Laboringenieurin
- 204
- harriet.gulino@hs-worms.de
- N 44
- Fachbereichsmanagement
- 259
- normen.haas@hs-worms.de
- N 316