Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge vergibt die Hochschule Worms die Studienplätze in einem festgelegten Verfahren. Die Studienplatzvergabeverordnung legt die rechtlichen Bedingungen dafür fest. Sie schreibt ein bestimmtes Vergabeschema vor, nach dem wir die Plätze vergeben.

Wie viele Plätze es in einem zulassungsbeschränkten Studiengang gibt, bestimmt die Kapazitätsverordnung. Diese veröffentlichen wir im Hochschulanzeiger.

Im Folgenden erklären wir Ihnen das Vergabeschema.

Vorabquoten

Von den Studienplätzen laut Kapazitätsverordnung reservieren wir vorab feste Anteile:

Vergabequoten für die übrigen Plätze

Die übrigen Plätze vergeben wir nach Abzug der Vorabquoten so:

Numerus-Clausus-Werte

Nach jedem Auswahlverfahren steht eine sogenannte Grenznote fest. Sie wird auch Numerus-Clausus-Wert oder NC-Wert genannt. Der NC-Wert zeigt in der Regel, bis zu welchem Notendurchschnitt Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz erhalten haben. Neben dem Notendurchschnitt fließen weitere Faktoren in die Auswahl ein.

Der NC-Wert ist nicht festgelegt. Die Hochschule ermittelt ihn für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang und jedes Semester neu. Das geschieht erst, wenn alle Bewerbungen bearbeitet sind.

Der NC-Wert hängt von mehreren Faktoren ab:

Aus diesen Faktoren lässt sich keine Prognose für künftige Auswahlverfahren ableiten. NC-Werte vergangener Semester sagen nichts über künftige Verfahren aus. Deshalb veröffentlicht die Hochschule Worms keine NC-Werte vergangener Semester.

Rangliste und Nachrückverfahren

Nach Eingang und Bearbeitung aller Bewerbungen bilden wir eine Rangliste. Auf dieser Grundlage wählen wir die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Platzierungen aus und senden Ihnen ein Zulassungsangebot. Nehmen Bewerberinnen und Bewerber das Angebot nicht an, rücken weitere Bewerberinnen und Bewerber auf der Rangliste nach.

Für die Koordination des Verfahrens nutzen wir das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Diese Stiftung ist auch als Hochschulstart bekannt. Sie koordiniert das zentrale Verfahren für alle teilnehmenden Hochschulen.

Losverfahren für freie Plätze

Bleiben nach Abschluss des Verfahrens Plätze frei, vergeben wir diese über ein Losverfahren.

Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen läuft die Vergabe der Studienplätze fast genauso ab wie bei Bachelorstudiengängen. Es gibt aber einige Besonderheiten: Bei den Quoten sind Abweichungen möglich, und es können zusätzliche Vergabeparameter gelten.

Beispiel: Global Trade Management (M.A.) und Entrepreneurship (M.A.)

Für diese Studiengänge gelten besondere Regeln:

Ein weiterer Unterschied: Bei Masterstudiengängen läuft die Vergabe nicht über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV), sondern über das dezentrale Vergabeverfahren der Hochschule Worms.

Bleiben nach Abschluss des Verfahrens Plätze frei, vergeben wir diese über ein Losverfahren.

Studienplatzvergabe bei zulassungsfreien Studiengängen

Für manche Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es keine Zulassungsbeschränkung. In diesem Fall führt die Hochschule kein Vergabeverfahren nach Rangliste durch.

Reichen Sie eine Bewerbung ein und erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen, erhalten Sie automatisch eine Zulassung. Sie können sich dann einschreiben. Die Vergabeparameter aus den vorherigen Abschnitten gelten hier nicht.

Auch die Bewerbung läuft anders: Für zulassungsfreie Studiengänge bewerben Sie sich nicht über Hochschulstart, sondern direkt über das dezentrale Verfahren der Hochschule Worms.