Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Allgemeine Informationen

Die Lissabon-Konvention – das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ – legt die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen an Hochschulen fest.

Das Übereinkommen soll die Anerkennung von Qualifikationen sowie von Studien- und Prüfungsleistungen erleichtern. Dadurch sollen Studierende leichter zwischen Hochschulen wechseln, ihren Studiengang wechseln oder einen Auslandsaufenthalt einlegen können.

Rheinland-Pfalz hat die Regelungen der Lissabon-Konvention in seine Gesetzgebung übernommen. Auch die Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Worms enthält diese Regelungen.

Rechtliche Grundlagen

§ 25 (2) Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz legt fest:

  • An einer Hochschule erbrachte Leistungen sind auf Antrag anzuerkennen, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
  • Die Anerkennung setzt voraus, dass nach erfolgter Einschreibung noch mindestens eine Prüfungsleistung in dem betreffenden Studiengang der aufnehmenden Hochschule zu erbringen ist.
  • Die Prüfungsordnung kann bestimmen, dass nicht bestandene Prüfungen des gewählten Studiengangs an einer Hochschule als Fehlversuche auf die zulässige Zahl der Wiederholungsprüfungen anzurechnen sind.
  • Die Prüfungsordnung kann bestimmen, dass nicht bestandene Prüfungen eines anderen Studiengangs, soweit diese gleichwertig sind, an einer Hochschule als Fehlversuche auf die zulässige Zahl der Wiederholungsprüfungen anzurechnen sind.

Regelungen in der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Worms

  • Die Anerkennung von mehr als drei Viertel der Studien- und Prüfungsleistungen bezogen auf die Leistungspunkte des gewählten Studiengangs oder der Bachelor- oder Masterarbeit und des Abschlusskolloquiums kann versagt werden.
  • Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten werden auf Antrag angerechnet, soweit Gleichwertigkeit besteht. Die angerechneten gleichwertigen Kenntnisse und Fähigkeiten können höchstens die Hälfte des Studiums ersetzen.
  • Sie legen die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung vor.
  • Haben Sie sich an der Hochschule Worms bereits einer Prüfungsleistung in einem bestimmten Modul oder Fach unterzogen, können Sie für dieses Modul oder Fach keine nachträgliche Anerkennung einer im In- oder Ausland erbrachten Leistung beantragen.
  • Nicht bestandene Prüfungsleistungen in Ihrem gewählten Studiengang an einer anderen Hochschule rechnen wir als Fehlversuche auf die zulässige Zahl der Wiederholungsprüfungen an. Das Gleiche gilt für nicht bestandene Prüfungsleistungen eines anderen Studiengangs an einer Hochschule, wenn dieser im Wesentlichen Ihrem gewählten Studiengang entspricht und für das Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen galten.

Hinweis: Bei einer Anerkennung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen erfolgt keine Serviceanmeldung, da keine Fortsetzungspflicht durch Anerkennung entsteht. Sie können eigenständig die Prüfungsanmeldung vornehmen, sobald Sie die Prüfung antreten möchten.

Bitte beachten Sie: Ein Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung ist unwiderruflich, sobald die Anerkennung oder Anrechnung erfolgt ist.

Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung stellen

  1. Sie können den Antrag stellen, sobald Sie zugelassen wurden.
  2. Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens drei Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Studierendenservice der Hochschule Worms ein.
  3. Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an anerkennung@hs-worms.de. Sind Sie Erstsemester oder Studiengangswechslerin beziehungsweise Studiengangswechsler, können Sie die Unterlagen auch zusammen mit Ihren Einschreibeunterlagen einreichen. Wir empfehlen, den Antrag möglichst früh zu Beginn des Semesters zu stellen.
  4. Wir bearbeiten nur vollständige Anträge, und zwar erst nach Ihrer Einschreibung.

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen als Kopie bei, auch wenn Sie diese bereits mit Ihrer Bewerbung eingereicht haben:

  • Leistungsnachweis(e) mit ECTS-Angabe, Versuchszähler und Note
  • Beschreibung der Module, die Sie anerkennen lassen möchten

Diese Unterlagen benötigen wir für alle Studiengänge, in denen Sie eingeschrieben waren und für die Sie eine Anerkennung beantragen.

Ihr Kontakt

Kontakt zum Studierendenservice

M-Gebäude, Raum M05

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Mo. + Di.: 09:00 - 12:00 Uhr
Do.: 13:00 - 15:00 Uhr