Amt für Ausbildungsförderung
Unser Auftrag ist es, denjenigen zu helfen, die aufgrund finanzieller Situation nicht in der Lage sind, eine entsprechende Ausbildung zu erhalten.
Finanzielle Hilfe vom Staat gibt es nur auf Antrag. Die Antragstellung ist abhängig von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsteller (und den Einkommensverhältnissen ihrer Eltern). Förderungsfähig sind in der Regel deutsche aber auch ausländische Studierende.
Ausländische Studierende werden diesbezüglich explizit auf § 8 BAföG (Staatsangehörigkeit) verwiesen.
Antragstellung
Besondere Form der Antragstellung
Online-Antrag
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung oder einzelne Formblätter online auszufüllen und mit allen erforderlichen Nachweisen per Mail oder postalisch an das zuständige BAföG-Amt zu senden.
Über folgenden Link finden Sie den Online Antrag. (https://www.bafoeg.de)
Elektronische Antragstellung über BAföG digital
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag komplett elektronisch über das Portal BAföG digital einzureichen.
Vordrucke/Formulare
BAföG-Formulare liegen zudem vor dem Raum M 09 an der Hochschule Worms, Erenburgerstraße 19, 67549 Worms.
Druckbare Vorlagen finden SIe auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafög.de.
Bitte beachten Sie
Widersprüche sind schriftlich, in elektronischer Form per Mail mit eingescanntem Dokument oder zur Niederschrift einzulegen bei der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, c/o Hochschule Worms, Amt für Ausbildungsförderung, Erenburgerstr. 19, 67549 Worms, E-Mail-Adresse: bafoegamt@hs-worms.de. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei den oben genannten Behörden eingegangen ist.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Ihnen eventuell vorliegenden Bescheiden.
So können Sie uns kontaktieren
| Informationen | |
|---|---|
| Sprechzeiten | Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag, 9:00 bis 12:00 Uhr 15.03. bis 15.07. und 01.10. bis 31.01. |
| Besucheradresse | Hochschule Worms Amt für Ausbildungsförderung Erenburgerstraße 19 M-Gebäude, Erdgeschoss, Raum 09 67549 Worms |
| Postanschrift | Johannes Gutenberg-Universität Mainz Außenstelle Worms Amt für Ausbildungsförderung Erenburgerstraße 19 67549 Worms |
| bafoegamt@hs-worms.de |
Wer? Wie? Was? Wo? Wann? - Häufig gestellte, allgemeine Fragen.
BAföG berechtigt sind deutsche aber auch ausländische Studierende.
Durch BAföG gefördert werden in der Regel ein Bachelorstudium und ein Masterstudium, wenn der Ausbildungsabschnitt, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, vor Vollendung des 45. Lebensjahres aufgenommen wird.
Der Antrag ist mit den dafür vorgesehenen amtlichen Formblättern zu stellen.
Die Formblätter sind erhältlich unter: www.bafoeg.de oder direkt beim Amt für Ausbildungsförderung.
Die ausgefüllten Formblätter samt Belege/Nachweise sind einzureichen beim Amt für Ausbildungsförderung. Sie können persönlich während der Sprechstunde abgegeben, postalisch per Brief, per Mail oder über BAföGdigital an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermittelt werden.
Ein Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den die Förderung festgesetzt/bewilligt wird. In der Regel umfasst er zwei Semester bzw. 12 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein erneuter Antrag auf Förderung gestellt werden.
Beispiel
Erfolgt die Antragstellung für das SoSe 2023 wird der BWZ wie folgt festgesetzt:
03/2023 bis 02/2024
Für Studierende, die zu Hause wohnen, liegt der Grundbedarf bei 534,00€
Für Studierende, die nicht zu Hause wohnen, liegt der Grundbedarf bei 855,00€
Dazu können noch Zuschüsse für die Krankenkasse in Höhe von 102,00€ und 35,00€ für die Pflegeversicherung kommen, wenn der Studierende selbst beitragspflichtig ist.
Ebenso erhält der Studierende für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, das im eigenen Haushalt lebt, einen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 160,00€.
Der Antrag ist einzureichen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an der Hochschule/Universität, an der das Studium aufgenommen wird.
Studierende der Hochschule Worms stellen ihren Antrag beim:
Amt für Ausbildungsförderung
Erenburgerstraße 19
67549 Worms
Nachdem der Antrag vollständig eingereicht worden ist, dauert die Bearbeitungszeit etwa ein bis zwei Monate.
Ist der Antrag nicht vollständig, erhält man vom Amt für Ausbildungsförderung ein Schreiben (per Post oder E-Mail) mit der Anforderung der fehlenden Unterlagen, die man innerhalb der gesetzten Frist nachreichen muss.
Erstanträge können gestellt werden, sobald die Zulassung an der jeweiligen Hochschule/Universität erfolgt ist. Die Förderung beginnt mit dem Monat, in dem die Vorlesungen aufgenommen werden bzw. der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.
Wiederholungsanträge/Folgeanträge sollten zwei bis drei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden, damit eine nahtlose Förderung gesichert werden kann.
Beispiel
Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum im März 2023 sollte der Wiederholungsantrag bereits im Januar 2023 gestellt werden.
Alle Informationen zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, der Anschrift, den Öffnungszeiten, persönlichen Sprechzeiten etc. entnehmen Sie bitte der Homepage der Hochschule Worms unter: BAföG Amt - Team