Geschlechtergleichstellung

Der Senat bestellt einen Gleichstellungsausschuss und auf dessen Vorschlag für die Dauer von vier Jahren eine Hochschulbedienstete zur Gleichstellungsbeauftragten. Der Gleichstellungsausschuss unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in jedem Fachbereich unterstützt.

Wer ist die Gleichstellungsbeauftragte?

Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

 

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wird im Oktober 2026 neu gewählt.

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Der Fachbereichsrat soll für die Dauer von drei Jahren eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte aus dem hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal bestellen, die für die Entwicklung und Umsetzung des Gleichstellungsauftrags in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten verantwortlich ist. Ihre Rechte, Aufgaben und Pflichten sind im Hochschulgesetz verankert.

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos

Professorin

Dr. Pia Viehl

LfBA

Gleichstellungsausschuss

Der Senat bestellt einen Gleichstellungsausschuss und auf dessen Vorschlag für die Dauer von vier Jahren eine Hochschulbedienstete zur Gleichstellungsbeauftragten. Der Gleichstellungsausschuss unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Stellv. zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbüro

Personalrat

Beschäftigte*r

Professor*in

Studentisches Mitglied