Exmatrikulation

Möchten Sie sich exmatrikulieren, füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation vollständig aus und reichen Sie ihn ein. Erst danach erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Rentenbescheinigung.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, melden wir Ihrer Krankenkasse automatisch das Datum Ihrer Exmatrikulation.

Hinweis zu allen Exmatrikulationsanträgen

Holen Sie bei jeder Exmatrikulation die Entlastung von der Bibliothek selbstständig ein. Legen Sie ihr dafür den Antrag auf Exmatrikulation vor.

Restguthaben auf Studierendenausweis

Für die Auszahlung Ihres Restguthabens ist das Studierendenwerk Vorderpfalz zuständig. So leiten Sie die Auszahlung nach Ihrer Exmatrikulation ein:

  1. Ihr Restbetrag muss mindestens 5,00 Euro betragen. Laden Sie bei Bedarf vorher Guthaben auf, damit Sie den Mindestbetrag erreichen.
  2. Senden Sie eine E-Mail an studieren@hs-worms.de und fordern Sie Ihre Börsennummer an. Geben Sie dabei Ihre Matrikelnummer an.
  3. Senden Sie diese Börsennummer anschließend per E-Mail an das Studierendenwerk.
  4. Nach Prüfung Ihres Guthabens erhalten Sie vom Studierendenwerk ein Formular.
  5. Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung an das Studierendenwerk zurück.

Sind Sie noch vor Ort, können Sie sich Ihr Guthaben zu den Öffnungszeiten der Cafeteria jederzeit an der Kasse auszahlen lassen.

Kontakt zum Studierendenservice

M-Gebäude, Raum M05

Sprechzeiten vor Ort:
Mo. + Di.: 09:00 - 12:00 Uhr
Do.: 13:00 - 15:00 Uhr